SICHERHEIT
Sicherheit am Lift
Kinder unter 1,10 m Körpergröße dürfen nur auf dem Schoß eines geeigneten Erwachsenen befördert werden. Zwischen 1,10 m und 1,25 m werden Kinder allein nur dann befördert, wenn der Nebensitz mit einer geeigneten erwachsenen Person besetzt ist.
Aus Sicherheitsgründen werden an den Schlepp- und Sesselliften keine Personen mit Kindern in Huckepacks, Rucksäcken und auf Schultern befördert. Alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen.Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Sicherheit auf der Piste
Es werden nur markierte Pisten kontrolliert. Weichen Sie nicht von diesen Pisten ab. Denken Sie daran, dass Suchaktionen und Rettungseinsätze nach Betriebsschluss vollumfänglich auf Kosten des Verursachers gehen.
Es ist unumgänglich, dass Pistengeräte teils auch tagsüber im Einsatz sind. Halten Sie unbedingt entsprechende Sicherheitsabstände ein und queren Sie nicht ober- oder unterhalb der Fahrzeuge die Piste.
Pistengeräte am Seil - LEBENSGEFAHR!
In der Zeit von 17.00 - 08.00 Uhr sind die Pisten wegen Beschneiung und Präparierung mittels Seilwinde GESPERRT! Schläuche und Seile kreuzen die Piste.
Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse Warnungen und Sperren. Bei Missachtung von Sperren und Abfahrten, insbesondere von lawinengefährdeten Bereichen und Jungwaldgebieten kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Den Anweisungen des Bergbahnen-Personals ist Folge zu leisten.