TARIFBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen
Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal bei den Tarifen keine Ausnahmen machen kann. Skipässe sind nicht übertragbar, umtauschbar oder verlängerbar. Mit dem Kauf der Fahrkarte anerkennt der Fahrgast die an den Talstationen ausgehängten Beförderungs- und Tarifbestimmungen.
Kartenmissbrauch
"Schwarzfahren" lohnt nicht. Versuchter oder tatsächlicher Kartenmissbrauch hat den entschädigungslosen Entzug des Fahrausweises, Geldbuße von € 35,- plus das Entgelt eines Tageswerten (lt. Eisenbahngesetz) zur Folge. Strafrechtliche Verfolgung ist möglich. An unseren Anlagen werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt! Wir weisen darauf hin, dass nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.
Rückerstattung
Bei Unfällen oder Krankheit ist der Fahrausweis unverzüglich an der Liftkasse zu deponieren. Nach Vorlegen eines ärztlichen Attestes können die nicht genutzten Tage anteilsmäßig rückvergütet werden. Eine Rückvergütung ist nur bei Mehrtages-Skipässen möglich. Wenn die Hinterlegung bis 10.00 Uhr stattfindet, wird dieser Tag mitvergütet.
Ausdrücklich nicht als Rückerstattungsgründe gelten:
- Schlechte Witterungs- und Schneeverhältnisse
- Verlust
- Abreise
- Ausfall oder Nichtbetrieb von Anlagen
Für verlorene oder vergessene Skipässe gibt es keinen Ersatz.
Betriebseinstellung
Aufgrund ungünstiger Schnee- und Witterungs- oder Auslastungsverhältnisse in der Nebensaison, kann ein Teil der Anlagen eingestellt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verbilligung des Fahrpreises. Die Betriebsverhältnisse ersehen Sie auf der Panoramatafel an der Talstation.
Änderungen und Irrtum vorbehalten!