TARIFBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen
Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal bei den Tarifen keine Ausnahmen machen kann. Liftkarten sind nicht übertragbar, umtauschbar oder verlängerbar. Mit dem Kauf der Fahrkarte anerkennt der Fahrgast die an der Talstation ausgehängten Beförderungs- und Tarifbestimmungen.
Kartenmissbrauch
"Schwarzfahren" lohnt nicht. Versuchter oder tatsächlicher Kartenmissbrauch hat den entschädigungslosen Entzug des Fahrausweises, Geldbuße von € 35,- plus das Entgelt eines Tageswertees (lt. Eisenbahngesetz) zur Folge. Strafrechtliche Verfolgung ist möglich. An unseren Anlagen werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt! Wir weisen darauf hin, dass nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.
Rückerstattung
Bei Unfällen oder Krankheit ist der Fahrausweis unverzüglich an der Liftkasse zu deponieren. Nach Vorlegen eines ärztlichen Attestes können die nicht genutzten Tage anteilsmäßig rückvergütet werden. Eine Rückvergütung ist nur bei der Saisonkarte und bei Paragleiterkarten nur für die 2-Tageskarte, den 5 Fahrtenblock, den 10 Fahrtenblock und der Saisonkarte möglich.
Ausdrücklich nicht als Rückerstattungsgründe gelten:
- Schlechte Witterungsverhältnisse
- Verlust
- Abreise
- Ausfall oder Nichtbetrieb der Anlagen
Für verlorene oder vergessene Fahrkarten gibt es keinen Ersatz.
Änderungen und Irrtum vorbehalten!