Ticketinfos

Alle Berechtigungen außer Einzelfahrten sind ausschließlich mit der berührungslosen und wiederverwendbaren KeyCard erhältlich.
Für die KeyCard wird ein Einsatz von € 2,00 eingehoben. Unbeschädigte KeyCards können nach Gebrauch wiederverwendet oder bei den Kassen der Talstation bis 16:00 Uhr bzw. beim Rückgabeautomat, beim Ticketautomat sowie im Gasthof Barbarahof und im Liftstüberl retourniert werden.

Wir bitten Sie, die KeyCard nicht außen, sondern in der linken Innentasche zu tragen um Beschädigungen und Verlust zu vermeiden.

FOTO AB 8 TAGEN

Für Mehrtageskarten und Saisonkarten sind Fotos erforderlich. Mit einem digitalen Videosystem werden die Fotos direkt am Verkaufsschalter aufgenommen und auf die Karte gedruckt. Der Kauf der Karten erfolgt daher persönlich oder es wird ein Lichtbildausweis mitgebracht.

TARIFGRUPPEN

Für alle Ermäßigungen und Aktionen (Jugendlich, Senior, Familien, etc.) ist vor dem Kartenkauf ein geeigneter Ausweis vorzulegen.

JAHRGÄNGE:

Erwachsene: 1965 bis 2004
Jugend: 2005 bis 2007
Senioren: 1964 und älter
Kind: 2008 bis 2017
Kleinkind: 2018 und 2019

Kinder unter 4 Jahren (2020 und jünger) werden frei befördert.

Änderungen und Irrtum vorbehalten.

Tarifbestimmungen

ALLGMEINE BESTIMMUNGEN

Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Kassenmitarbeiter bei den Tarifen keine Ausnahmen machen können. Skipässe sind nicht übertragbar, umtauschbar oder verlängerbar. Mit dem Kauf der Fahrkarte anerkennt der Fahrgast die an den Talstationen ausgehängten Beförderungs- und Tarifbestimmungen.

KARTENMISSBRAUCH

Schwarzfahren lohnt nicht. Versuchter oder tatsächlicher Kartenmissbrauch hat den entschädigungslosen Entzug des Fahrausweises, Geldbuße von € 35,00 plus das Entgelt eines Tageswerten (lt. Eisenbahngesetz) zur Folge. Strafrechtliche Verfolgung ist möglich. An unseren Anlagen werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt! Wir weisen darauf hin, dass nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.

RÜCKERSTATTUNG

Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen und Krankheit möglich. Bei den Mehrtageskarten erst ab 3 Tagen. Ein ärztliches Attest ist bei der Bargeldrückgabe mitzubringen. Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargeldersatz geleistet werden. Ausdrücklich nicht als Rückvergütungsgründe gelten: Schlechte Witterungs- und Schneeverhältnisse, Verlust, Abreise, Ausfall oder Schließung von einzelnen Anlagen . Für verlorene oder vergessenen Skipässe gibt es keinen Ersatz.

BETRIEBSEINSTELLUNG

Aufgrund ungünstiger Schnee- und Witterungs- oder Auslastungsverhältnisse in der Nebensaison, kann ein Teil der Anlagen eingestellt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verbilligung des Fahrpreises. Die Betriebsverhältnisse ersehen Sie auf der Panoramatafel an der Talstation.

Änderungen und Irrtum vorbehalten.