Tarifbestimmungen

ALLGMEINE BESTIMMUNGEN

Wir bitten um Verständnis, dass unser Kassenpersonal bei den Tarifen keine Ausnahmen machen kann. Tickets sind nicht übertragbar, umtauschbar oder verlängerbar. Mit dem Kauf der Fahrkarte anerkennt der Fahrgast die an den Talstationen ausgehängten Beförderungs- und Tarifbestimmungen.

KARTENMISSBRAUCH

"Schwarzfahren" lohnt sich nicht. Versuchter oder tatsächlicher Kartenmissbrauch hat den entschädigungslosen Entzug des Fahrausweises, Geldbuße von € 35,- plus das Entgelt eines Tageswertes (lt. Eisenbahngesetz) zur Folge. Strafrechtliche Verfolgung ist möglich. An unseren Anlagen werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt! Wir weisen darauf hin, dass nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.

RÜCKERSTATTUNG

Eine Rückvergütung ist nur bei Verletzungen mit ärztlichem Attest möglich. Bei den Mehrtageskarten erst ab 3 Tage. Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargeld Ersatz geleistet werden. Bei Krankheit erfolgt, auch wenn ein Ärztliches Attest vorgelegt wird, keine Rückvergütung. Ausdrücklich nicht als Rückvergütungsgründe gelten: Schlechte Witterungsverhältnisse, Verlust, Abreise, Ausfall oder Nichtbetrieb von Anlagen. Für verlorene oder vergessenen Tickets gibt es keinen Ersatz.

BETRIEBSEINSTELLUNG

Aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse kann der Betrieb der Anlagen eingestellt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verbilligung des Fahrpreises. Die Betriebsverhältnisse ersehen Sie auf der Panoramatafel an der Talstation.

Änderungen und Irrtum vorbehalten!