1. Unsere Skipisten sind durchgehend während der Tages- und Nachtzeit für Skitourengeher ausnahmslos gesperrt! Auf der speziell ausgewiesenen und beschilderten Pistentouren-Route ist der Aufstieg mit einem Pistentouren-Ticket erlaubt.
2. Mit dem Erwerb eines Pistentouren-Tickets wird die Berechtigung zur Benutzung der ausgewiesenen und beschilderten Pistentouren-Route als Aufstiegsspur erworben. Damit verbunden ist die Berechtigung der Benutzung des Liftparkplatzes, der geöffneten Infrastruktureinrichtungen sowie die Nutzung der Skipiste 1 zur Abfahrt während der Betriebszeiten.
3. Die Benutzung der Aufstiegsspur ist ausschließlich zu den ausgewiesenen Pistenöffnungszeiten gestattet.
4. Die Benutzung der Aufstiegsspur erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Ausgenommen die Sicherung vor Lawinengefahr wird keinerlei Haftung für die Absicherung oder den Zustand der Route übernommen. Jegeliche Haftung aufgrund der Benutzung der Route gilt als ausgeschlossen.
5. Es erfolgt keine Betreuung, Kontrolle oder Überwachung der Route. Jeder Tourengeher hat selbst zu entscheiden, ob die Schnee- und Witterungsverhältnisse, der Zustand der Route sowie seine eigene Erfahrung und sein Können einen sicheren Aufstieg zulassen.
6. Betreten und Befahren gesperrter Pisten und Pistentouren-Routen ist ausnahmslos verboten.
7. Warnhinweise und lokale Regelungen sind zu beachten.
8. Pisten dürfen nur an den gekennzeichneten Stellen und nur mit genügend Abstand zueinander, unter Rücksichtnahme auf Skifahrer, gequert werden!
9. Mitnahme von Hunden auf Pisten und Pistentouren-Routen ist untersagt.
10. Ausgewiesene Parkplätze für Tourengeher benutzen.