Tarifbestimmungen

ALLGMEINE BESTIMMUNGEN

Wir bitten um Verständnis, dass unser Kassenpersonal bei den Tarifen keine Ausnahmen machen kann. Tickets sind nicht übertragbar, umtauschbar oder verlängerbar. Mit dem Kauf der Fahrkarte anerkennt der Fahrgast die an den Talstationen ausgehängten Beförderungs- und Tarifbestimmungen.

SERVICEGEBÜHREN:

Bei Verlust, Vergessen oder Beschädigung von Saison- oder Mehrtageskarten wird bei Ausstellung einer Ersatzkarte eine Servicegebühr von €5,00 erhoben. 

KARTENMISSBRAUCH

"Schwarzfahren" lohnt sich nicht. Versuchter oder tatsächlicher Kartenmissbrauch hat den entschädigungslosen Entzug des Fahrausweises, Geldbuße von € 35,- plus das Entgelt eines Tageswertes (lt. Eisenbahngesetz) zur Folge. Strafrechtliche Verfolgung ist möglich. An unseren Anlagen werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt! Wir weisen darauf hin, dass nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.

RÜCKERSTATTUNG

Ein Anspruch auf Rückvergütung ist bei Skiunfällen/Verletzungen oder Krankheit nur bei Mehrtageskarten erst ab mindestens 3Tagen gegeben! Ein ärztliches Attest eines Ortsansässigen Arztes ist bei der Bargeldrückgabe mitzubringen. Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargelersatz geleistet werden. Ausdrücklich nicht als Rückvergütungsgrund gelten: schlechtes Witterungs- uns Schneeverhältnisse, Lawinengefahr, Pistensperren, Verlust, Abreise, Ausfall oder Schließung von einzelnen Anlagen. Für verlorene oder vergessene Skipässe gibt es keinen Ersatz. 

BETRIEBSEINSTELLUNG

Aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse kann der Betrieb der Anlagen eingestellt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verbilligung des Fahrpreises. Die Betriebsverhältnisse ersehen Sie auf der Panoramatafel an der Talstation.

Änderungen und Irrtum vorbehalten!